Der Vorstand von FHH e. V. begrüßt das am 2. Januar bekannt gegebene Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids über die geplante Verpachtung des Spitalwalds an den Windparkbetreiber PROKON.
Die Stadtverwaltung hat in ihrer Presseerklärung vom 9. Jan. 2025 festgestellt, dass „nach Ersteinschätzung“ keine formellen Gründe gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sprechen und dass 1.753 Wahlberechtigte notwendig sind, um damit einen Bürgerentscheid zu starten. Doch die Begründung der Stadt, warum man den Windpark will, hat es in sich. Zitat:
„Durch den Ausbau erneuerbarer Energien verfolgt die Stadt Herrenberg das Ziel, energieunabhängig zu werden und Treibhausgase zu reduzieren.
Dass Herrenberg durch den Windpark energieunabhängiger würde, ist eine Irreführung, denn der Strom wird nicht etwa in das Herrenberger Stromnetz eingespeist, sondern in das Gesamtnetz.
Herrenberg hat somit auch MIT dem Windpark nicht mehr Mitspracherecht über Zuteilung, Verwendung und Kosten des Stroms als OHNE Windpark. Uns sind derzeit auch keine Bemühungen der Stadt bekannt, eine Direkteinspeisung zu ermöglichen.
Zudem widerspricht es jedem gesunden Menschenverstand, mindestens sieben Hektar Wald roden zu wollen, um mittels eines Windparks den CO2-Austausch zu reduzieren. Diese sieben Hektar Wald verwerten im Jahr immerhin bis zu 150 Tonnen CO2, sind also so gesehen die optimalen Klimaretter, und das schenkt uns Mutter Natur völlig kostenlos und unabhängig von Wind und Wetter! Diese sieben Hektar abzuholzen, macht somit keinen Sinn. Vom Wert des Spitalwald als Naherholungsgebiet und als Heimat geschützter Tierarten mal ganz abgesehen.
Die abschließende Argumentation der Stadtverwaltung will uns Herrenbergern suggerieren, dass wir nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hätten. Zitat:
„Bund und Land haben klare Flächenvorgaben für Windkraft gemacht, die von den Regionen und damit von den Kommunen erbracht werden müssen. Sollte ein möglicher Bürgerentscheid gegen eine Verpachtung ausgehen, ist damit zu rechnen, dass auf privater Fläche Windräder entstehen werden. Projektierer haben diesbezüglich bereits Kontakt zu privaten Eigentümern aufgenommen. Sollte dies eintreten, würden wenige private Eigentümer von hohen Pachterlösen profitieren – nicht aber die Stadtgesellschaft insgesamt.“
Es wird also zugegeben, dass es in erster Linie nicht um Herrenberger Belange geht, sondern darum, die Vorgaben höherer Instanzen folgsam umzusetzen. Unser Bürgermeister und der Großteil des Gemeinderats verstehen sich demnach vor allem als Erfüllungsgehilfen von Interessen, die nicht automatisch mit den Interessen Herrenbergs identisch sein müssen.
Wir fragen: Wenn das, was in Herrenberg entschieden und umgesetzt wird, in allen wesentlichen Themenbereichen sowieso durch Kreis, Land, Bund und EU bestimmt wird, wozu machen wir uns dann eigentlich noch die Mühe, einen Bürgermeister und einen Gemeinderat zu wählen?
Als Herrenberger Bürger, die an die im Grundgesetz verankerten Grundwerte und Grundrechte glauben, freuen wir uns sehr darüber, dass drei unserer Mitbürger mit dem Bürgerbegehren die Initiative ergriffen haben. Wir hoffen, dass auf diese Weise endlich ein öffentlicher Diskurs auf Augenhöhe zwischen Befürwortern und Kritikern der Windparkpläne zustande kommt.
Wer es wichtig findet, dass wir alle demokratisch mitreden dürfen, kann das Bürgerbegehren (möglichst bis Mittwochabend, 15. Januar) unterzeichnen und bei einem der drei Initiatoren abgeben.[2]
gez.
Hans U. P. Tolzin
Erster Vorsitzender
Freie Horizonte Herrenberg im Gäu e. V. (FHH e.V.)
Widdersteinstr. 8
71083 Herrenberg
https://freie-horizonte.org
kontakt@freie-horizonte.org
[1] https://www.herrenberg.de/de/Rathaus/Aktuelles-Presse/Stadtnachrichten/Nachricht?view=publish&item=article&id=6136
[2] weitere Infos unter: https://www.buergerbegehren-herrenberg.de