Geplante Windparks
Die Stadt Herrenberg hat, ohne die Bürger zu fragen, ein Interessenbekundungsverfahren gestartet und inzwischen den Projektentwickler Prokon eG für den Bau und Betrieb des Herrenberger Windparks ausgewählt. Bis Ende 2024/Anfang 2025 sollten die Verträge ursprünglich zwischen der Stadt Herrenberg und Prokon eG abgeschlossen werden und die Verpachtung der städtischen Forstflächen am Prokon vergeben werden. Inzwischen initiierten jedoch 3 Herrenberger Bürger ein Bürgerbegehren, welches von der Stadt Herrenberg geprüft wird, und wohl zu einem Bürgerentscheid führen wird.
Geplant sind allein für Herrenberg 7 große Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7,2/199m mit einer Nabenhöhe von 199 Metern, einem Rotordurchmesser von 172 Metern, und einer Gesamthöhe von 285 Metern. Zunächst 7 große Windenergieanlagen allein für Herrenberg, fast so hoch wie der Eiffelturm, und im Anschluss gleich weitere 5 des Jettinger Windparks bis hinüber nach Sulz bei Wildberg plus weitere Windenergieanlagen eines Privatunternehmens bei Haslach und auch im Spitalwald würden unsere schöne Kulturlandschaft in beispiellosem Maße in eine unwirtliche Industriezone verwandeln. Laut kommunaler Wärmeplanung sollen bis 2040 27 Windkraftanlagen für Herrenberg, und für Jettingen weitere 25 gebaut werden, was in Summe 52 Windkraftanlagen im oberen Gäu bedeuten würde. Viele Bürger sehen daher die ersten 7 Windenergieanlagen als Beginn eines Eldorados von Windrädern im Gäu.
Dauerbaustellen mit Schwerlastverkehr, weitere Großbaustellen für SüdwestLink und große Konverterhallen bei Jettingen, Straßensperrungen mit Umleitungen sowie die Vergrößerung des Umspannwerks Jettingen kämen noch hinzu.
Wollen wir das? Ist damit die Versorgungssicherheit mit Strom gegeben? Rechnet sich das alles wirtschaftlich, und kann der Stromkunde und Steuerzahler das bezahlen? Und ist das naturverträglich? Seitens der Stadt Herrenberg lässt sich eine gewisse Einseitigkeit der Informationen an die Bürger erkennen, die bisher hauptsächlich die finanziellen Aspekte und Stromversorgung berücksichtigt, aber größtenteils die Risiken und Nachteile für die Mehrheit der Bürger, für Natur und Artenschutz, außer Acht lässt. Dies sehen wir als eine Vernachlässigung der übertragenen Sorgfaltspflicht.