Wasserschutzzone Spitalwald

Kein Tausch Strom gegen Wasser!

Anzunehmende Zerstörung der Wasserschutzzone Spitalwald: Gefährdung der Trinkwassergewinnung und Trinkwasserqualität

Sauberes Wasser ist das wichtigste Lebensmittel von uns Menschen.
Viel wichtiger als Strom.

Ohne Wasser kein Überleben.

Der Spitalwald ist eine große Wasserschutzzone. Er speist die Ammerquellen und sichert im weiteren Verlauf die Frischwasserversorgung bis in den Raum Rottenburg (Bronnbachquelle).

Unser Trinkwasser in der Kernstadt Herrenberg, Kayh, Mönchberg und Gültstein kommt zu 20 % aus dem Wasserwerk Ammermühle (Wasserversorgung Ammertal Schönbuch Gruppe).

Darüber hinaus bietet uns der Spitalwald durch seine Filterung von Schadstoffen gute Trinkwasserqualität. Bis jetzt. Ein Windpark gefährdet jedoch sowohl die Trinkwassergewinnung, als auch die Trinkwasserqualität.

Wasserwerk Ammermühle Herrenberg, © FHH

Trinkwassergewinnung:

Es ist anzunehmen, dass bei dem Bau von Windenergieanlagen (WEA) unterirdische Wasseradern geschädigt werden.

Es gibt viele Untersuchungen, die zeigen, dass der Quellzufluss signifikant gestört und die Schöpfung aus lokalen Trinkwasserquellen deutlich beeinträchtigt wird.

Windkraftanlagen im Wald haben einen großen Flächenbedarf. Deren Standfläche mit dauerhaft notwendigen Kranstell- und Montageplätzen beträgt ca. 7000 bis 10000 Quadratmeter pro Anlage, etwa so groß wie ein Fußballfeld.

Grafik 2
Fundament im Schwarzwald, © Theo Feger

Schwerlastfähige Wege für den Bau und die Wartung mit Kurvenradien bis zu 50 Meter und einer Tragfähigkeit von 150 Tonnen kommen noch dazu. Allein für die beiden Windparks Herrenberg und Jettingen wären Hunderttausende LKW Bewegungen erforderlich.

Grafik 8
Windrad-Baustelle bei Schapbach, © Theo Feger

Beim Bau von WEA benötigt man 3 – 4 Meter tiefe, 20 – 30 Meter breite Betonfundamente und teilweise bodenstabilisierende Maßnahmen, d. h. Pfahlgründungen bis zu 15 Meter Tiefe und mehr, die ins Erdreich getrieben werden.

Hier können wasserführende Schichten durchstoßen werden.

Ein weiteres Problem: Windräder drücken mit hohem Druck und Schwergewicht die Wasserläufe in die Tiefe. Beispiel Odenwald: Windpark im Wasserschutzgebiet Geisberg/Mossautal:

Bei Anlagen mit nur 175 Meter Höhe ergab sich eine mittlere Verdrängungswirkung der Wasser von durchschnittlich 10 bis 12 Meter in die Tiefe. Außerdem wirken auf diesem Fundament später durch maschinelle Gewalt unglaubliche Kräfte, wenn sich die Rotoren an 285 Meter hohen Masten drehen. Man stelle sich mal die Hebelwirkung vor!

Grafik 3
Fundament Straubenhardt, © Theo Feger

Wenn nun eine wasserführende Schicht gestört wird (bei uns karstiger durchlässiger Muschelkalk), indem man den Boden verdichtet, zusammendrückt oder ein Loch nach unten entsteht, fließt das Wasser in andere Schichten und ist für uns weg. Wenn es in andere Bodenschichten fließt, tritt das Wasser zwar an anderen Stellen wieder aus, doch für unsere Trinkwassergewinnung steht es dann nicht mehr zur Verfügung. Eine Schädigung des Wasserzuflusses ist irreparabel und kann nie mehr behoben werden.

Bisher bezieht Herrenberg größtenteils sein Trinkwasser vom Bodensee, doch kann man heute schon garantieren, dass dies immer so sein wird? In der heutigen unsicheren Zeit mit Kriegen und instabilen Versorgungsketten kann schnell die Versorgungssicherheit auf dem Spiel stehen, und zwar von heute auf morgen. Eine zweite lokale Wasserquelle als regionale und unabhängige Versorgung ist unschätzbar wertvoll.

Die regionale Versorgung mit dem für den Menschen, und für die meisten Tiere, wichtigsten Element zu riskieren wäre unverantwortlich.

Ammerquelle Herrenberg, © FHH

Trinkwasserqualität

Der Spitalwald ist ein wichtiger Teil des Herrenberger Wasserhaushalts.

Insbesondere beim Bau von Windenergieanlagen, Zuwegungstrassen und den dafür notwendigen Transporten im Spitalwald können Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. Außerdem befinden sich verunreinigende Substanzen in den Gründungen und Fundamenten von Windkraftanlagen. Die großen Betonfundamente, die 15-Meter-tiefen Pfahlgründungen und weitere Bodenveränderungsmaßnahmen wie Bodenaustausch, Einbringen von Kalk, mit Tiefenrüttlern eingetriebene Rüttelstopfsäulen (für 7 Windenergieanlagen vermutlich mehrere Hundert Rüttelstopfbohrungen), Bohrstopfsäulen, deren Eingriffstiefen bis zu 30 Meter erreichen, greifen somit in den Grund- und Quellwasserhaushalt ein.

Pro Anlage einschließlich deren Transformator summieren sich die wassergefährdenden Stoffe wie Getriebeöl, Kühlmittel, Schmierflüssigkeit, Fette und dergleichen auf 2000 bis 2400 Liter.

Auch beim späteren Betrieb der Anlagen könnte bei einem Störfall z. B. wasserschädigende Kondensatorflüssigkeit austreten.

Grafik 5
Betonfundament Windkraftanlage, © Theo Feger

Rechtliche Situation

Bisher ist der Spitalwald eingeteilt in die Wasserschutzzonen II und III.

In Bezug auf den Bau und Betrieb von Windenergielanlagen gelten in einer Wasserschutzzone II folgende Verbote:

Eingriffe in den Untergrund, die die belebte Bodenzone verletzen oder die Deckschichten vermindern, das Errichten von Neubauten, Baustelleneinrichtungen und das Lagern von wassergefährdenden Stoffen.

Das bedeutet, in einem Wasserschutzgebiet, wie der Name schon sagt, darf man grundsätzlich nicht bauen, laut Wasserrecht.

Im Jahr 1973 hat man im Rahmen einer Doktorarbeit mit Färbversuchen des Wassers die Fließgeschwindigkeit dessen vom Spitalwald bis zur Ammerquelle untersucht. Es stellte sich heraus, dass das Wasser schon nach wenigen Tagen am Quellzufluss ankam, und somit nur wenige Tage für die Filterung des Wassers zur Verfügung stehen.

Somit ist der gesamte Spitalwald als Ausschlussgebiet für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zu betrachten!

Für Herrenberg und das Gäu ist es wichtiger, die natürliche Reinheit des Wassers zu schützen, die durch einen Windpark im Spitalwald und im Anschluss durch einen Windpark in Jettingen stark gefährdet ist.

Der Bau ist daher nicht im öffentlichen Interesse.

Kein Tausch Wasser gegen Strom!

© unsplash.com

Sauberes Trinkwasser ist ein Privileg.

Im Hinblick auf die Schädigung von Wasseradern und Verunreinigung des Wassers muss das gesamte Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung/Quellen als Ausschlussgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen gelten.

Ein Interessenbekundungsverfahren der Herrenberger Gemeinde für Windkraftanlagen in Wasserschutzzonen sowie die Ausweisung von geeigneten Flächen in Wasserschutzgebieten hätte vorher zwingend mit einem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren belegt werden müssen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, und sollte dringend nachgeholt werden.

Zu beachten ist hier auch die Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs im Juli 2024, der die Genehmigung für den Windradbau in einem Wasserschutzgebiet (Höhenkirchner Forst), das eine ähnliche Situation aufweist wie unser Spitalwald, für rechtswidrig hält, und nun einen Baustopp fordert.

 In anderen Gebieten Deutschlands, wie im Odenwald und in der Düshorner Heide, die aufgrund des rasanten Ausbaus von erneuerbaren Energien Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten bauten, sah man nach der Errichtung der Anlagen verheerende Folgen: Wasseradern waren nach dem Bau nicht mehr zu orten. Diese Wasserquellen waren für immer verloren.

Beispiel für die Veränderung von Wasseradern: Geisberg/Mossautal:

VOR Baubeginn von Windpark

Stand November 2016

Intakte Wasseradern (blaue Linien)

Grafik 6
© Gisela Weinmann

NACH Baumaßnahmen von Windpark:

Stand November 2017

Wasseradern nicht mehr zu orten, trocken (orange Linien)

Neue Wasserläufe mit starkem Druck in die Tiefe (blaue Linien)

Grafik 7
© Gisela Weinmann

Für die Baugruben erforderliche Grundwasserabsenkungen und Grundwasserentnahmen führten zu einer Wasserentnahme von Millionen Kubikmeter Wasser.

Eine Drainagewirkung für die Zuwegungen führte zu weiteren Schäden.

Darüber hinaus führte der Bau zu einer Verminderung der Trinkwasserqualität durch Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen, z. B. um das 7-fache an Arsen.

Der nachhaltige Eingriff großer Windenergieanlagen erforderte eine dauerhafte Beweissicherung auf Schadstoffe im Trinkwasser durch Messstellen im Bereich der Anlagen.

© pixabay

!! Wichtig wäre für jene Gemeinden vor der Errichtung die Offenlegung aller erforderlichen Baumaßnahmen durch einen Projektplan gewesen:

a) Gründungstechnologien mit Materialien, Gründungstiefen, Betonqualitäten usw.)

b) Umfang der Erdbewegungen und Massen (Tausende von LkW für eine Anlage, Bewegungen während der Fundamentarbeiten)

c) Sicherungskonzepte bei Ölaustritt an Fahrzeugen und Baumaschinen; Verwendung von Grundwasser-unschädlichen Hydraulikölen

d) Verwendete Baustoffe und Beschichtungsmaterialien (Welcher Beton / Welches Schalöl kommt zur Verwendung?) usw.

Klärung von Haftungsfragen bei Schäden: Wer sind die Verantwortlichen für Trinkwasserbelastungen? Wurde das von den betroffenen Gemeinden vor dem Bau geprüft?

Diese ökologischen Desaster zeigen:

Der Termindruck und Zwang zum Bau von Windkraftanlagen darf nicht dazu führen, dass Anlagenbauer „fünfe gerade sein lassen“, ihre eigenen Gutachten in Auftrag geben, die sich in manchem Fall als „Gefälligkeitsgutachten“ erweisen, und Ihre Windkraftanlagen in Wasserschutzzonen bauen.

Wasser vor Strom!

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