Der Höhenkirchner Forst (Landkreis München und Ebersberg) als Wasserschutzgebiet hat ähnliche Bedingungen wie der Spitalwald und andere Wasserschutzgebiete in Wäldern. Die Windräder stehen in Schutzzonen II und III.
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Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat im Juli 2024 entschieden, dass der Genehmigungsbescheid zum Windradbau im Höhenkirchner Forst rechtswidrig ist.
Kläger war der Verein für Landschaftspflege und Biodiversität (VLAB), und hat im Prinzip Recht bekommen.
!! Der Schwerpunkt der richterlichen Entscheidung lag auf dem Wasserrecht.
Im Wasserschutzgebiet darf man grundsätzlich nicht bauen, wie es der Name schon sagt.
Befreiungen vom Verbot sind nur dann möglich, wenn der Grundwasserschutz nicht beeinträchtigt werde und keine Gefährdung existiere. Alternativ sei eine Ausnahme denkbar, wenn zwar eine Gefährdung vorliege, aber der Bau im öffentlichen Interesse dennoch erforderlich sei.
Der Betreiber der Windräder argumentierte, man könne mit eingebrachten Kiesschichten, Bodenaustausch bei Unfällen und Schutzfolien als Auffangwanne unter dem Gelände das Risiko so weit wie möglich ausschließen.
Das Gericht hatte daran jedoch seine Zweifel, denn nur allein für diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen seien über 1000 Lkw-Fahrten notwendig. Die darunter liegende Deckschicht sei sehr durchlässig und weise einen sehr geringen Schutz auf. Schädliche Stoffe können binnen weniger Tage ins Grundwasser eindringen.
Dazuhin wurde die Standortfrage der Windräder teilweise gar nicht geprüft. Mussten sie wirklich so nah an die Schutzzonen gebaut werden? Dies muss laut Gericht nachgeholt werden. Die Bevölkerung habe ein Recht auf sauberes Trinkwasser. Das Landratsamt habe dies nicht sauber herausgearbeitet. Ein ergänzendes Verfahren ist jetzt notwendig. Falls der Bauherr nicht freiwillig die Bauarbeiten stoppt, wird ein Baustopp angeordnet.
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Hier sehen wir auch den Gemeinderat und den Bürgermeister der Stadt Herrenberg in der Pflicht. Das Thema Wasserschutzgebiet kam in der Stellungnahme der Stadt gegenüber dem Regionalverband Stuttgart kaum vor.
Ein Erfolg für den Umweltschutz und die Trinkwasserversorgung sieht der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität im Urteil des Gerichts. Die Vorsitzende des Vereins betonte, das Trinkwasser habe mindestens den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber die Flächen, die für die Trinkwasserversorgung geeignet sind, seien wesentlich begrenzter als die möglichen Standorte für Windkraftanlagen. Gut, das der Verwaltungsgerichtshof dies klargestellt habe.